A k t u e l l e s

Im Jahr 2004 können Mitglieder der Jugendfeuerwehr mit Eintritt nach Ländergesetzgebung bis einschließlich Jahrgang 1986 am Bundeswettbewerb der Deutschen Jugendfeuerwehr teilnehmen.

Vorraussetzung :
Die Teilnehmer müssen am Tag des Wettbewerbes Mitglied der Jugendfeuerwehr sein. Maßgebend hierfür ist der ordnungsgemäße Mitgliedsausweis der DJF.

Richtlinien :
Für die Durchführung des Bundeswettbewerbes der DJF ist die "Wettbewerbsordnung für den Bundeswettbewerb der DJF"
Helfer in der Jugendfeuerwehr 12.11 Ausgabe 99.02 anzuwenden.

Der A-Teil wird im Jahr 2004 mit Wasserentnahmestelle "Offenes Gewässer" durchgeführt.

 

Im Jahr 2004 können die Geburtsjahrgänge 1986 - 1989 die Leistungsspange der DJF erwerben.

Vorraussetzung :
Die Bewerber müssen am Tag der Leistungsbewertung bereits 1 Jahr Mitglied der Jugendfeuerwehr sein. Maßgebend hierfür ist das Eintrittsdatum.

Richtlinien :
Für die Durchführung der Leistungsbewertung zum Erwerb der Leistungsspange sind die Richtlinien "Helfer in der Jugendfeuerwehr 12.01 Ausgabe 90.01" gültig.
Weiterhin sind die Erläuterungen zur bundeseinheitlichen Durchführung und Bewertung der Leistungsspangenabnahme der Deutschen Jugendfeuerwehr zu beachten und anzuwenden.

Mitgliedsausweise :
Mitgliedsausweise können nur schriftlich bei der Deutschen Jugendfeuerwehr, Koblenzer Str. 133, 53177 Bonn,
E-mail: mitgliedsausweis@jugendfeuerwehr.de, Fax 0228-334160, bestellt werden.
Neben der Einhaltung der in den Richtlinien festgelegter Punkte, wird noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass jedes Mitglied im Besitz des Original-Mitgliedsausweises der DJF mit Dienstsiegel der ausstellenden Stelle sein muss. Wenn dieser nicht fristgemäß vorliegt kann eine Teilnahme nicht erfolgen. Die einzelnen Jugendfeuerwehrwarte, die Veranstalter der Leistungsbewertungen und die Abnahmeberechtigten der DJF werden darauf hingewiesen, dies genauestens zu beachten.

 

Im Jahr 2004 können Mitglieder der Jugendfeuerwehr mit den Geburtsjahrgängen 1988 - 1992 am Internationalen Jugendfeuerwehrwettbewerb teilnehmen.

Vorraussetzungen :
Die Teilnehmer müssen am Tag des Wettbewerbes Mitglied der Jugendfeuerwehr sein. Maßgebend hierfür ist der ordnungsgemäße Mitgliedsausweis der DJF.

Richtlinien :
Für die Durchführung des Internationalen Jugendfeuerwehrwettbewerbs ist die “Internationale Wettbewerbs-Ordnung 5. Auflage 1999 für Jugendfeuerwehren” veröffentlicht im Helfer in der Jugendfeuerwehr  12.21 Ausgabe 00/04 maßgebend.
Eine überarbeitete Wettbewerbsordnung wird voraussichtlich im Jahr 2004 veröffentlicht.

 

 

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